AGB

1. Allgemeines

a) Bei schriftlicher oder mündlicher Bestätigung des Verkaufs durch uns gelten die Verkaufsbedingungen als vom Käufer angenommen.

b) Ergänzend zu diesen Verkaufsbedingungen gelten

– für Mischfutter der Hamburger Futtermittelschein 1a,

– für Getreide die Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel einschließlich der Zusatzbestimmung zu den Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel für Geschäfte in deutscher Braugerste.

2. Lieferung

a) Erfüllungsort für die Lieferung ist die Verladestelle unseres jeweiligen Lieferwerkes

b) Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Soweit wir den Transport selbst übernehmen oder einen Transportauftrag erteilen, geschieht das im Auftrag und für Rechnung des Käufers. Für den Zustand übernehmen wir keine Haftung.

c) Teillieferungen sind zulässig.

d) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% gelten als vertragsgemäß.

e) Bei Abrufkauf mit mehrmonatiger Lieferzeit hat der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen.

f) Bei Abnahmeverzug des Käufers dürfen wir die Ware auf seine Kosten einlagern, weitere Lieferungen – auch aus anderen Verträgen – ablehnen und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

g) Bei Überschreitung der Lieferfrist hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen.

h) Wird die Beschaffung von Rohstoffen, die Fabrikationen der Ware oder die Belieferung des Käufers durch höhere Gewalt, gesetzliche oder behördliche Maßnahmen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Streiks oder ähnliche Umstände verhindert oder übermäßig erschwert, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung, ohne dass der Käufer aus dem Erfüllungshindernis Schadensersatzansprüche herleiten kann.

3. Kaufpreis und Zahlung

a) Unsere Angebots- und Verkaufspreise gelten ab Verladestelle unseres jeweiligen Lieferwerks und verstehen sich bei abgepackter Ware einschließlich Verpackung.

b) Nach Vertragsabschluß eingetretene Erhöhungen von Steuern, Zöllen und sonstigen Abgaben sowie Frachtverteuerungen gehen zu Lasten des Käufers.

c) Die Rechnung ist bis zu dem auf ihr angegebenen Fälligkeitstag ohne Abzug zu bezahlen.

d) Erfüllungsort für alle Zahlungsverpflichtungen ist Themar.

e) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8,5 % berechnet.

f) Ist der Käufer Vollkaufmann, steht ihm ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Sonstige Käufer dürfen nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Forderungen aus ein – und demselben Vertragsverhältnis ausüben. Steht dem Käufer oder einem mit ihm verbunden Unternehmen eine Forderung gegen uns zu, dürfen wir unsere Ansprüche aufrechnen. Das gilt auch, wenn die gegenseitigen Ansprüche zu verschiedenen Zeiten fällig waren.

g) Bei Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen oder Eintreten sonstiger Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Käufers oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens ernsthaft gefährdet erscheinen lassen, werden sofort unsere sämtlichen Forderungen fällig. Darüber hinaus können wir für noch offenstehende Lieferungen Vorauszahlung oder Sicherheiten verlangen sowie nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung fordern.

4. Eigentumsvorbehalt

a) Zur Sicherung aller Forderungen, auch Saldoforderungen aus laufender Rechnung, die uns aus irgendwelchen Rechtsgründen jetzt oder künftig gegen den Käufer oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen zustehen, werden uns folgende Rechte eingeräumt:

aa) Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Bei Verarbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache geht diese in unser Eigentum über, ohne dass hieraus Verbindlichkeiten für uns entstehen. Im Fall einer Verarbeitung oder Vermischung mit anderen Waren erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache, und zwar im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Ware im Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung.

ab) Für den Fall des Weiterverkaufs, der Beschädigung oder Vernichtung unserer Ware, tritt der Käufer alle hieraus entstehenden Forderungen und Nebenrechte einschließlich Sicherheiten und etwaige Ansprüche aus Versicherungen schon jetzt an uns ab. Soweit die Ware in unserem Miteigentum steht, beschränkt sich die Abtretung auf den Wert unseres Eigentumsanteils.

b) Der Eigentumsvorbehalt und die Sicherungsabtretung dienen zu unserer Sicherheit, bis sämtliche Forderungen vollständig bezahlt sind. Bei laufender Geschäftsverbindung bleiben die Sicherheiten auch dann bestehen, wenn unsere Forderungen vorübergehend ausgeglichen werden.

c) Solange der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt, darf er über die in unserem Eigentum bzw. Miteigentum stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang verfügen und die an uns abgetretenen Forderungen selbst einziehen. Weitere Maßnahmen, insbesondere Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und Sicherungsabtretungen, sind ausgeschlossen. Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf unsere Ware oder Rechte sind uns unverzüglich anzuzeigen.

d) Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nach, sind wir berechtigt, die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Ware ohne Ausübung des Rücktrittsrechts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers zurückzuholen und die an uns abgetretenen Forderungen unmittelbar gegen die Drittschuldner geltend zu machen. Der Käufer hat uns Rechnungsabschriften und sonstige Unterlagen über die verkaufte oder vernichtete Ware zu übergeben und auf unser Verlangen den Drittschuldner n die erfolgte Abtretung anzuzeigen.

e) Übersteigt der Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 20%, werden wir auf Verlangen des Käufers vollbezahlte Lieferungen nach unserer Wahl freigeben.

5. Gewährleistung und Mängelrügen

a) Für die Erfüllung des Kaufvertrags sind Gewicht und Beschaffenheit der Ware im Zeitpunkt des Gefahrübergangs maßgebend. Änderungen in Zusammensetzung von Futtermitteln sind ohne Anzeige an den Käufer zulässig, soweit sie den futtermittelrechtlichen Vorschriften entsprechen.

b) Mängel, die bei sachgemäßer Prüfung ohne weiteres feststellbar sind, müssen innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware gerügt werden. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach deren Feststellung anzuzeigen. Bei Verdacht eines Mangels hat der Käufer sofort für die Beweissicherung (Probenahme, Gewichtsattest usw.) zu sorgen. Die Probenahme hat nach den gesetzlichen Vorschriften in unserem Beisein durch einen unparteiischen vereidigten Probenehmer zu erfolgen. Sonstige Proben erkennen wir nicht an.

c) Bei rechtzeitiger und begründeter Mängelrüge kann der Käufer nach unserer Wahl Minderung des Kaufpreises oder kostenlose Ersatzlieferung verlangen. Weitere Ansprüche stehen dem Käufer nicht zu.

6. Schlussbestimmungen

a) Entgegenstehende Bestimmungen des Käufers, denen wir nicht zugestimmt haben, gelten als nicht vereinbart.

b) Mit der Annahme dieser Verkaufsbedingungen werden eventuell vorher getroffene abweichende Vereinbarungen ungültig.

c) Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen oder der sonstigen vertraglichen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. des übrigen Teils der Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine im wirtschaftlichen Erfolg ihr möglichst gleichkommende wirksame Bestimmung zu ersetzen.

d) Stellen sich bei der Vertragsdurchführung Lücken heraus, verpflichten sich die Vertragsparteien, die Lücke durch eine Bestimmung auszufüllen, die deren beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen angemessen Rechnung trägt.

e) Ausschließlicher Gerichtsstand für Geschäftsabschlüsse mit Vollkaufleuten ist der Sitz unseres Unternehmens. Alle Streitigkeiten sind nach unserer Wahl durch ein von uns zu benennendes Schiedsgericht oder durch die ordentlichen Gerichte zu entscheiden.